Delegation des Stadtmanagers
Delegation des Stadtmanagers
Die Verordnung Nr. 2025-01-30-0080, verabschiedet am 30. Januar 2025, ermächtigte den Stadtverwalter oder einen Beauftragten, Verträge für Flottenanschaffungen zu genehmigen und abzuschließen, die aus dem verabschiedeten Jahreshaushalt finanziert werden, Verträge mit einem Wert von unter 1 Million US-Dollar für Architektur- und Ingenieurwesen, Bauwesen sowie professionelle und sonstige Dienstleistungen sowie Verträge mit einem Wert von unter 2,5 Millionen US-Dollar für Waren und Lieferungen, soweit gesetzlich zulässig und gemäß der städtischen Verwaltungsrichtlinie zu Richtlinien und Verfahren für Einkauf und Beschaffung abgeschlossen. Mit dieser Verordnung genehmigt und schließt der Stadtverwalter oder ein Beauftragter die folgenden Verträge mit Wirkung sieben Kalendertage nach Genehmigung.
Für Ausschreibungen der Stadt gelten die folgenden Kommunikationsbeschränkungen. Den Befragten ist es untersagt, städtische Beamte (wie in §2-62 der Stadtverordnung von San Antonio definiert) bezüglich des Vorschlags/Angebots zu kontaktieren. Dies gilt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Bekanntgabe der Auftragsvergabe als Tagesordnungspunkt bei einer Sitzung des Stadtverwalters zur Überprüfung der Vertragsgenehmigung. Ebenso ist es den Befragten untersagt, städtische Mitarbeiter von der Veröffentlichung des Vorschlags/Angebots bis zur Genehmigung des Vertrags bei einer Sitzung des Stadtverwalters zur Überprüfung der Vertragsgenehmigung zu kontaktieren.
Wenn Sie Fragen zu den unten aufgeführten Verträgen haben, wenden Sie sich bitte an die Beschaffungsabteilung des Finanzministeriums unter 210-207-5734 oder unter purchweb@sanantonio.gov .
Für Ausschreibungen der Stadt gelten die folgenden Kommunikationsbeschränkungen. Den Befragten ist es untersagt, städtische Beamte (wie in §2-62 der Stadtverordnung von San Antonio definiert) bezüglich des Vorschlags/Angebots zu kontaktieren. Dies gilt vom Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung bis zur Bekanntgabe der Auftragsvergabe als Tagesordnungspunkt bei einer Sitzung des Stadtverwalters zur Überprüfung der Vertragsgenehmigung. Ebenso ist es den Befragten untersagt, städtische Mitarbeiter von der Veröffentlichung des Vorschlags/Angebots bis zur Genehmigung des Vertrags bei einer Sitzung des Stadtverwalters zur Überprüfung der Vertragsgenehmigung zu kontaktieren.
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